AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen

I. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Lieferungs-u nd Zahlungsbedingungen gelten, soweit nicht zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich eine abweichende Regelung vereinbart wird, für alle Lieferungen der Rosenkranz-Elektronik GmbH .Dies gilt auch dann, wenn Rosenkranz-Elektronik GmbH nicht ausdrücklich auf diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen hingewiesen hat.


II. Auftragserteilung / Reservierungen
1. Alle Angebote, Preislisten etc. sind grundsätzlich freibleibend und stellen keinen verbindlichen Vertragsantrag dar. Sofern Rosenkranz-Elektronik GmbH zusagt, sich für einen befristeten Zeitraum gebunden zu halten, bleibt Rosenkranz-Elektronik GmbH dennoch berechtigt, den Auftrag abzulehnen, wenn Rosenkranz-Elektronik GmbH selbst nicht oder nur zu höheren Preisen beliefert werden kann.

2. Ein Vertrag(Auftrag) mit dem Kunden kommt erst mit Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Vorausgehende Erklärung des Kunden, insbesondere Bestätigungsschreiben gelten lediglich als Angebot zum Vertragsabschluss.

3. Die Erfüllung des Auftrages seitens Rosenkranz-Elektronik GmbH kann nach Prüfung der Geräte storniert werden, wenn das Gerät nicht mehr reparabel ist. In diesem Fall wird sich Rosenkranz-Elektronik GmbH um einen Ersatz bemühen und ein neues Angebot erstellen.

4. Reservierungen werden für maximal 28 Tage vorgenommen. Nach dieser Zeit erlischt die Reservierung automatisch. Ein Zwischenverkauf behält sich Rosenkranz-Elektronik GmbH ausdrücklich jederzeit vor.

III. Preise
1. Alle Preise verstehen sich in EURO netto Kasse ab Lager Darmstadt. Die Kosten der üblichen Verpackung sind in den angebotenen Preisen nicht inbegriffen und werden gesondert in Rechnung gestellt. Ebenfalls werden Kosten für Zolldokumente, Vorführung beim Zollamt (bei Ausfuhr), sowie Versandkosten gesondert in Rechnung gestellt und gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Rosenkranz-Elektronik GmbH

2. Für Schreib-oder Druckfehler in unseren Angeboten, Druckerzeugnissen und im WebShop übernimmt Rosenkranz-Elektronik GmbH keine Haftung.

3. Falls der Vertrag keine Lieferdaten festlegt, erfolgt die Lieferung in einem angemessenen Zeitraum, in der Regel 7 Werktage.

IV. Lieferung und Lieferungsverzug
1. Alle Liefertermine geben nur den ungefähren Lieferzeitraum an, soweit nicht die Lieferung zu einem bestimmten Termin zugesichert wurde. Nach Überschreitung des ungefähren Liefertermins kann der Kunde eine Frist von 9 Wochen setzen. Danach kann der Kunde unter Ausschluss sonstiger Ansprüche vom Vertrag zurücktreten.

2. Bei Lieferverzug oder Unmöglichkeit wegen eines von der Rosenkranz-Elektronik GmbH nicht zu vertretenen Umstandes stehen dem Kunden über das Recht zum Rücktritt hinaus keine Rechte gegen die Rosenkranz-Elektronik GmbH zu, insbesondere nicht auf Schadenersatz.

3. Bei Störungen auf Grund höhere Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse verlängern sich die genannten Lieferfristen in angemessenem Umfang, wobei Rosenkranz-Elektronik GmbH nicht zur Lieferung verpflichtet werden kann.

4. Rosenkranz-Elektronik GmbH ist zur Teillieferung und zur Erstellung entsprechender Teillieferungen berechtigt. Konstruktions- und Formänderungen bleiben vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen dem Kunden zuzumuten sind.

V. Erfüllungsort, Versand und Gefahrenübergang
1. Sofern der Kunde keine besonderen Anweisungen erteilt, wählt die Rosenkranz-Elektronik GmbH eine nach ihren Erfahrungen angemessene Art der Versendung und des Transportmittels.

2. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer, Spediteur etc. auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen und unabhängig davon, ob frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

3. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen und werden, auch anfallende Kosten hierfür, dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

4. Nimmt der Kunde vertragswidrig ordnungsgemäße Ware nicht ab, so werden 5 Prozent des Kaufpreises für Bearbeitung und dadurch entstandene Unkosten in Rechnung gestellt. Dies insbesondere auch dann, wenn die Ware aus Gründen des Nichtgefallens etc. vom Kunden zurückgesandt wird. Bei Rückzahlungen werden diese 5 Prozent vom Rechnungsbetrag in Abzug gebracht.

VI. Gewährleistung
1. Rosenkranz-Elektronik GmbH gewährleistet bei Neugeräten (Geräten aus laufender Fertigung), dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material-und Herstellungsfehlern ist, die den Wert oder die Tauglichkeit der Waren erheblich mindern. Rosenkranz-Elektronik GmbH übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck.

2. Für Gebrauchtgeräte wird eine Übernahmegarantie übernommen. Reklamationen können nur innerhalb 8 Tagen berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Wandlung besteht seitens des Kunden nicht, lediglich auf Mängelbehebung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware. Nach diesem Zeitpunkt muss die Rosenkranz-Elektronik GmbH Teile, die zur Reparatur notwendig sind, sowie Arbeitszeit nach dem z.Zt. gültigen Werkstattstundensatz in Rechnung stellen. Bei Rückgabe erfolgt Gutschrift für spätere Lieferungen, ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises besteht nur dann, wenn dieser schriftlich bestätigt wurde.

3. Bei Vertragsabschluss von Rosenkranz-Elektronik GmbH mit einem Wiederverkäufer beträgt die Garantiezeit 30 Tage.

4. Die Gewährleistung erlischt, wenn die Ware Betriebs- oder Umweltbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Spezifikationen entsprechen, wenn sie fehlerhaft gelagert werden, befördert, installiert, gebraucht oder ohne unsere schriftliche Genehmigung geöffnet werden. Rosenkranz-Elektronik GmbH kann im Falle eines Mangels nach freier Wahl nachbessern oder Ersatz liefern.

5. Der Kunde hat als mangelhaft beanstandete Teile oder Gegenstände frachtfrei an die Rosenkranz-Elektronik GmbH einzusenden. Liegt einwandfrei ein Gewährleistungsfall vor, erstattet Rosenkranz-Elektronik GmbH die angemessenen Kosten der Einsendung. Liegt kein Gewährleistungsfall vor, so erfolgt auch die Rücksendung unfrei.

VII. Zahlung
1. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort zur Zahlung fällig.

2. Lieferung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nur gegen Nachnahme oder Vorkasse. Bei Vorkasse gewähren wir 2 Prozent Skonto.

3. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Zahlungen gelten erst mit der Einlösung als geleistet. Alle Spesen trägt der Kunde.

4. Zahlungen sind in jedem Falle innerhalb 30 Tagen ohne Abzug zu leisten. Werden vereinbarte Zahlungsfristen nicht eingehalten, ist die Rosenkranz-Elektronik GmbH unter Vorbehalt sonstiger Ansprüche berechtigt, vom ursprünglichen Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von 5 Prozent bei Endverbrauchern und 8 Prozent bei Geschäftskunden über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen.

VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gelieferten Gegenstände und Teile, behält sich aber Rosenkranz-Elektronik GmbH das Eigentum an allen Waren vor.

2. Der Kunde ist ermächtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern, soweit dies zu seinem normalen Geschäftsbetrieb gehört. Sicherungsübereignung oder Verpfändung sind unzulässig. Von Zwangsvollstreckungsversuchen oder anderen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Bei Zahlungsverzug oder Pfändung der Ware von dritter Seite sind wir zur Rücknahme der Ware zwecks Sicherstellung berechtigt, ohne dass dadurch der zugrundeliegende Vertrag hinfällig wird.

3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder stellt er seine Zahlung ein, so erlischt sein Recht zur Bearbeitung und Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und zum Einzug von Forderungen. Die Rosenkranz-Elektronik GmbH ist in diesem Falle berechtigt, Vorbehaltsware zurückzunehmen und zwar auch dann, wenn aber Rosenkranz-Elektronik GmbH nicht vom Vertrag zurückgetreten ist. Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch Rosenkranz-Elektronik GmbH gilt mangels abweichender schriftlicher Erklärung nicht als Rücktritt. Rosenkranz-Elektronik GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerfen und sich unter Abrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen.

IX. Haftung
1. Zum Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist die Rosenkranz-Elektronik GmbH nicht verpflichtet.

2. Jegliche Haftung auch für Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Für Schäden und Mangelfolgeschäden wird nicht gehaftet.

X. Abtretung von Rechten
Der Kunde darf Rechte aus Verträgen mit der Rosenkranz-Elektronik GmbH nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Rosenkranz-Elektronik GmbH abtreten.

XI. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Zweifel nicht berührt. In diesem Fall ist die Rosenkranz-Elektronik GmbH berechtigt, eine Bestimmung zu treffen, die der unwirksamen Bestimmung in zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegenden Vertrag ist in jedem Fall Darmstadt.